Wir sind zertifiziert für Tätigkeiten als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz!
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen.
Dafür muss der Betrieb mindestens einen Mitarbeiter, der eine weisungsbefugte Funktion ausübt, als verantwortliche Person bestellen. Diese Person muss an einem Lehrgang zur „betrieblich verantwortlichen Person“ teilnehmen und die bestandene Prüfung nachweisen. In unserem Betrieb wird diese Aufgabe von unserem Betriebsleiter erledigt.
Zusätzlich muss der Betrieb über die erforderlichen Geräte und Ausführungsteile für die angestrebten Tätigkeiten verfügen.
Sind diese Mindestvoraussetzungen erfüllt, wird ein Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation wie TÜV NORD abgeschlossen und das Zertifikat als Fachbetrieb nach WHG ausgestellt.
Damit ist die Sache aber nicht getan. Wir, als zertifizierter Fachbetrieb nach WHG, sind dazu verpflichtet, die betrieblich verantwortlichen Personen, regelmäßig (jährlich) an geeigneten Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen teilnehmen zu lassen.
Dies ermöglicht uns, immer auf dem neusten Stand zu bleiben, sich weiter zu entwickeln und somit auch unsere Arbeit und Ihre Aufträge noch optimaler zu erledigen!