Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir

die Zertifizierung zum Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz gemäß AwSV 62

erfolgreich bestanden haben!

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass Betriebe, die Tätigkeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen ausüben, wie zum Beispiel das Errichten, Umbauen, Instandsetzen, Reinigen oder das Stilllegen von Anlagen, eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG vorweisen müssen.

Entsprechend unserer Spezialisierung wurden wir von TÜV NORD geprüft und sind nun berechtigt folgende Tätigkeiten als Fachbetrieb gemäß WHG auszuüben:

Instandsetzen von

(1) Pumpen und Armaturen

(2) Behältern/Apparaten (Metall und Kunststoff)

(3) Rohrleitungen (Metall und Kunststoff)

Eingeschlossen sind auch Leckageabdichtungen unter Druck und die mechanische Bearbeitung von Flanschdichtflächen, z.B. an Behältern, Wärmetauschern und Rohrleitungen.

Nach dem WHG sind die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ebenso dafür verantwortlich, ausschließlich WHG-zertifizierte Betriebe für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten zu beauftragen.

Mit uns bekommen Sie also einen erfahrenen und bewährten Partner, den Sie bedenkenlos auf dem Gebiet der Reparatur-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten Ihrer Industrieanlage einsetzen können.